In vier Schritten zur Therapie
- Verordnung vom Arzt: Für eine Behandlung über die Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung für Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie). Ausstellen können sie zum Beispiel Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, die Kinderärztin oder der Kinderarzt, HNO-Ärzte oder Neurologen. Bitte beachten Sie: Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Melden Sie sich deshalb am besten gleich, wenn Sie die Verordnung haben – oder auch schon vorher.
- Anfrage: Schicken Sie mir eine kurze Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an. Bitte schreiben Sie dabei keine ausführlichen Diagnosen – ein Stichwort genügt.
- Rückruf: Ich melde mich persönlich bei Ihnen, beantworte erste Fragen und wir finden gemeinsam einen passenden Termin. Das Formular ist noch keine verbindliche Terminbuchung.
- Erstgespräch: Im ersten Termin lernen wir uns in Ruhe kennen. Ich frage nach Ihren Beschwerden, Ihrem Alltag und Ihren Zielen, und Sie können alle Fragen stellen, die Sie mitbringen. Mit einer Diagnostik verschaffe ich mir ein genaues Bild davon, was Ihnen schon gut gelingt und wo es hakt. Danach besprechen wir gemeinsam, wie die Therapie aussehen kann.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen
- die ärztliche Verordnung (im Original)
- Ihre Versicherungskarte bzw. die Ihres Kindes
- falls vorhanden: Arztbriefe, Befunde oder Berichte (z. B. aus Klinik, Kita oder Schule)
- falls vorhanden: Ihren Befreiungsausweis von der Zuzahlung
- falls Sie sie nutzen: Brille und Hörgerät
Gesetzlich, privat, Beihilfe oder Selbstzahler
Ich behandle alle Versicherungsarten: gesetzlich und privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Gesetzlich versichert: Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn eine gültige Verordnung vorliegt. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Privat versichert: Sie erhalten von mir eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab. Für die Erstattung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung nötig – bitte klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung.
Beihilfe: Auch hier erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen. Die Erstattung richtet sich nach den Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn.
Selbstzahler: Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen. Die Kosten bespreche ich vorab transparent mit Ihnen. Angaben zu Kosten auf Anfrage.
Hausbesuch
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können, behandle ich Sie auch zu Hause oder in einer Einrichtung. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt hat. Hausbesuche mache ich in der ganzen Umgebung: in Düsseldorf, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Wuppertal, Monheim am Rhein und Langenfeld.
Anfahrt
Sie finden meine Praxis in der Leichtmetallstraße 20, 42781 Haan-Gruiten. Parkplätze sind vorhanden. Auch mit Bus und Bahn kommen Sie gut zu mir: Die Bahnhaltestelle Haan-Gruiten liegt in der Nähe. Die Praxis ist barrierefrei erreichbar.